Inspektion
Maschinen-, Anlagen- & Betriebsmittelsichtprüfungen
Wir prüfen Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel unabhängig auf Zustand, Vollständigkeit und augenscheinliche Sicherheit.
Überblick
Worum geht es?
Sichtprüfungen von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln erfassen den äußeren und funktionalen Zustand technischer Ausrüstung. Wir dokumentieren Verschleiß, Beschädigungen, Vollständigkeit von Komponenten und augenscheinliche Sicherheitsmängel – anhand vereinbarter Kriterien und der zugehörigen Dokumentation.
Solche Inspektionen sind zentral bei Gebraucht- und Gebrauchtmaschinenkäufen, bei Übergaben und Rücknahmen, bei Bestandsbewertungen oder vor Inbetriebnahmen. Als neutrale Feststellung schaffen sie eine belastbare Grundlage für Kaufentscheidungen, Bewertungen und Gewährleistungsfragen.
Zweck & Nutzen
Sie erhalten eine unabhängige, dokumentierte Zustandsbewertung technischer Ausrüstung – als Basis für Kauf, Übergabe, Bewertung oder Inbetriebnahme.
Das steckt drin
- Sichtprüfung von Zustand, Verschleiß und Beschädigungen
- Vollständigkeit von Komponenten, Zubehör und Schutzeinrichtungen
- Augenscheinliche Sicherheits- und Kennzeichnungsmängel
- Abgleich mit technischer Dokumentation und Typenschildern
- Bewertung des allgemeinen Erhaltungs- und Pflegezustands
- Foto- und Zustandsdokumentation mit Mängelliste
Für wen
Passt das zu Ihnen?
Für Käufer, Verkäufer, Leasinggeber, Sachverständige und Betreiber, die den Zustand von Maschinen und Anlagen vor Transaktion oder Inbetriebnahme unabhängig belegt haben wollen.
Ihr Nutzen
Was es Ihnen bringt
- Belastbare Grundlage für Kauf-, Rücknahme- und Bewertungsentscheidungen
- Neutrale Dokumentation für Gewährleistung und Übergabe
- Frühzeitige Erkennung von Zustands- und Sicherheitsmängeln
- Transparenz zwischen Käufer, Verkäufer und Betreiber
FAQ
Häufige Fragen
Ist eine Sichtprüfung dasselbe wie eine sicherheitstechnische Prüfung?
Nein. Die Sichtprüfung dokumentiert den augenscheinlichen Zustand und offensichtliche Mängel. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z. B. nach Betriebssicherheitsverordnung) sind ein eigener, geregelter Umfang.
Bewerten Sie auch den Marktwert der Maschine?
Der Schwerpunkt liegt auf der neutralen Zustandsfeststellung. Diese kann als belastbare Grundlage für eine Wertermittlung dienen, die separat vereinbart wird.
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